Der Punkt soll konkreter gefasst werden. Kommunale Klimaschutzkonzepte sind bislang rein informeller Natur. Dabei wäre es möglich, auch diese Planungen nach dem Vorbild der Bauleitpläne deutlich verbindlicher zu fassen. Solche verbindlicheren "Energieleitpläne" können zwar (noch) nicht die selbe rechtliche und verbindliche Qualität von Bebauungsplänen haben. Eine stärkere Verbindlichkeit als bislang ist jedoch möglich.
Der Begriff der "Energienutzungspläne" sollte indes in diesem Kontext vermieden werden. "Energienutzungspläne" sind vor allem in Bayern weit verbreitet, weil es hierfür ein konkretes Förderprogramm des Landes Bayern gibt. Das Förderprogramm gibt vor, wie ein "Energienutzungsplan" auszugestalten ist. Danach müssen und sollten wir uns selbstverständlich nicht richten.