Das EU-Recht schreibt schon heute die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand vor. Ab 2020/2021 müssen zudem alle öffentlichen Neubauten im "Nahezu-Null-Energy-Standard" realisiert werden. Auf nationaler Ebene werden diese Vorgaben bislang nur unzureichend umgesetzt.
Der "Nahezu-Null-Energy-Standard" erfordert fast zwangsläufig den Einsatz regnerativer Energien. Die Stadt sollte sich darüber hinaus aber auch verpflichten, eigene Leuchtturmprojekte zu realisieren, die dann (hoffentlich) auf private Bauherren ausstrahlen (Beispiel Technisches Rathaus Freiburg).
Das Allmende-Prinzip für die Abwärmenutzung wäre ein Novum. Es gibt bereits gelungene Beispiele, bei denen die Wärmeversorgung privater Gebäude zum Teil über öffentliche Abwärmequellen erfolgt (z.B. Aktiv-Stadthaus Frankfurt). Dort mussten die städtischen Unternehmen aber immer erst in langwierigen Gesprächen davon überzeugt werden, die Abwärmequellen zur Verfügung zu stellen. Das Allmende-Prinzip soll hier zu einem Umdenken führen, indem die öffentliche Abwärme als öffentliches Gut begriffen wird, das grundsätzlich von jedermann genutzt werden darf